Initiative Anfrage

Sachstand zur Umsetzung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt an Schulen

Schätzungen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) gehen davon aus, dass in jeder Klasse ein bis zwei Schüler*innen sitzen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Der Landtag hat auch vor dem Hintergrund 2023 beschlossen, dass alle Schulen in Rheinland-Pfalz bis zum Beginn des Schuljahrs 2028/2029 verpflichtend Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickeln und umsetzen müssen.

Ziel ist es, Handlungssicherheit für Lehrkräfte und schulisches Personal im Umgang mit Verdachtsfällen und Vorfällen, auch im digitalen Raum, zu gewährleisten und Schulen zu Kompetenzorten für Hilfesuchende weiterzuentwickeln.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Schulen haben sich seit der Verankerung der Schutzkonzepte in die Schulordnungen auf den Weg gemacht, Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu entwickeln?
  2. Wie unterstützt die Landesregierung die Schulen bei der Erstellung und Implementierung der Schutzkonzepte?
  3. Welche Fortbildungs- und Informationsangebote für Lehrkräfte und schulisches Personal bestehen im Zusammenhang mit der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt?
  4. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Landesregierung der Sexualkundeunterricht zur Prävention von sexualisierter Gewalt?
  5. Inwieweit werden neben Übergriffen auf die sexuelle Selbstbestimmung auch andere Formen von Gewalt, wie etwa psychische Gewalt, sonstige körperliche Gewalt, Zwangsverheiratungen oder auch Gewalterfahrungen im sozialen Nahraum der Schüler*innen bei der Erstellung der Schutzkonzepte berücksichtigt?
  6. Welche weiteren Maßnahmen sind für den schulischen Bereich zur Stärkung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt etwa im Rahmen der Umsetzung des Pakts gegen sexualisierte Gewalt geplant?