Initiative Anfrage

Landtagswahl 2026: Weiterhin kein Wahlrecht für 16- und 17-Jährige

Die rheinland-pfälzische Ampelkoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, das aktive Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Zuletzt scheiterte im Jahr 2023 ein von der Regierungskoalition eingebrachter Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters für Kommunal- und Landtagswahlen durch Änderung der Landesverfassung am Widerstand der Oppositionsfraktionen der CDU, FREIE WÄHLER und der AfD. Für die Änderung der Landesverfassung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen.

Auch bei den anstehenden Landtagswahlen haben 16- und 17-Jährige demnach kein Stimmrecht und damit kein politisches Mitspracherecht. Das gleiche gilt für EU-Bürgerinnen und -bürger, die in Rheinland-Pfalz leben. Um bei der Landtagswahl am 22. März 2026 wählen zu dürfen, muss die Hauptwohnung oder – sofern die Person in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung hat – der gewöhnliche Aufenthaltsort seit drei Monaten in Rheinland-Pfalz liegen. Demnach steht am 22. Dezember 2025 die exakte Zahl derer fest, die stimmberechtigt sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung.

  1. Wie viele Wahlberechtigte für die Landtagswahl 2026 in Rheinland-Pfalz gibt es in den verschiedenen Altersgruppen (bitte aufschlüsseln nach 18- bis 20-Jährige; danach in 10-Jahres-Schritten)?
  2. Wie viele 16- und 17-Jährige gibt es in Rheinland-Pfalz, die aufgrund der ausgebliebenen Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre an der Landtagswahl am 22. März 2026 nicht teilnehmen dürfen?
  3. Wie viele 16- und 17-Jährige mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz waren bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt?
  4. Wie viele EU-Bürgerinnen und Bürger leben seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz, die nach einer Wahlrechtsänderung an Landtagswahlen teilnehmen könnten?