Auch bei den anstehenden Landtagswahlen haben 16- und 17-Jährige demnach kein Stimmrecht und damit kein politisches Mitspracherecht. Das gleiche gilt für EU-Bürgerinnen und -bürger, die in Rheinland-Pfalz leben. Um bei der Landtagswahl am 22. März 2026 wählen zu dürfen, muss die Hauptwohnung oder – sofern die Person in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung hat – der gewöhnliche Aufenthaltsort seit drei Monaten in Rheinland-Pfalz liegen. Demnach steht am 22. Dezember 2025 die exakte Zahl derer fest, die stimmberechtigt sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung.
- Wie viele Wahlberechtigte für die Landtagswahl 2026 in Rheinland-Pfalz gibt es in den verschiedenen Altersgruppen (bitte aufschlüsseln nach 18- bis 20-Jährige; danach in 10-Jahres-Schritten)?
- Wie viele 16- und 17-Jährige gibt es in Rheinland-Pfalz, die aufgrund der ausgebliebenen Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre an der Landtagswahl am 22. März 2026 nicht teilnehmen dürfen?
- Wie viele 16- und 17-Jährige mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz waren bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt?
- Wie viele EU-Bürgerinnen und Bürger leben seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz, die nach einer Wahlrechtsänderung an Landtagswahlen teilnehmen könnten?