Zudem kreuzt die neue Fahrbahn an zwei Stellen die nach dem AEG gewidmete und zur Reaktivierung vorgesehene Bahntrasse Koblenz-Rübenach-Bassenheim, die sich im Eigentum der Stadt Koblenz befindet. Insbesondere wird ein Reduzierungsbedarf hinsichtlich der Dimensionierung des Anschlussbereichs Metternicher Feld gesehen. Die Planung der Stadtverwaltung Koblenz, die am 24. Juli 2025 im MWVLW vorgestellt und am 20. August 2025 den Stadtratsfraktionen zur Kenntnis übersandt wurde, zeigt auf, dass ein plangleicher Knotenpunkt ohne Brückenbauwerke verkehrlich ausreichend ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, eine Anpassung der Planung für den 2. Bauabschnitt durchzuführen
- Wäre für einen plangleichen Knotenpunkt im Metternicher Feld gemäß dem Vorschlag der Stadtverwaltung Koblenz ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren notwendig?
- Wer trägt die Kosten für die Brückenbauwerke, sollte die Bahntrasse Koblenz-Rübnach-Bassenheim nach Fertigstellung der Ortsumgehung realisiert werden?