Initiative Anfrage

IT-Ausstattung der rheinland-pfälzischen Justiz

Seit Ende März 2025 arbeiten alle rheinland-pfälzischen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie sämtliche Gerichte der Fachgerichtsbarkeit mit der eAkte. Seit September 2025 sind auch die Staatsanwaltschaften und Amts-, Land- und Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz mit der eAkte in Strafsachen ausgestattet. Mit der vollständigen Umstellung auf digitale Aktenführung sind Veränderungen in den Arbeitsabläufen, bei der technischen Ausstattung sowie bei Schnittstellen und elektronische Übertragungswege zwischen Behörden verbunden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welches technische Ausstattungskonzept zur Nutzung der eAkte liegt der Einführung der eAkte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zugrunde?
  2. Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch außerhalb der Dienstzimmer auf die eAkte zugreifen können?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Erfahrungen mit der Nutzung der eAkte innerhalb und außerhalb der Dienststellen?
  4. Welche technischen Möglichkeiten zur sicheren dienstlichen Kommunikation zwischen Bediensteten stehen den Beschäftigen der rheinland-pfälzischen Justiz über die eAkte hinaus zur Verfügung?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs und die elektronische Kommunikation zwischen Behörden innerhalb und außerhalb von Rheinland-Pfalz ?
  6. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs und die elektronische Kommunikation mit fachkundigen Dritten (z. B. Rechtsanwälten, Rechts- und Inkassodienstleistern) ?
  7. Wie bewertet die Landesregierung die Erreichbarkeit der Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr für die Bürgerinnen und Bürger?