Durch eine flächendeckende und effektive Geschwindigkeitsüberwachung sollen Verkehrsunfälle reduziert und die Verkehrssicherheit für Autofahrer:innen, Radfahrer:innen und Fußgänger:innen erhöht werden. Für die Geschwindigkeitsüberwachung werden in Rheinland-Pfalz mobile und stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen (sogenannte „Blitzer“) eingesetzt. In Rheinland-Pfalz ist für die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen durch die Kommunen die Zustimmung des Ministeriums des Innern und für Sport erforderlich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie viele stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz an welchen Stellen?
- Wie viele stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen wurden in den letzten fünf Jahren in Rheinland-Pfalz genehmigt?
- Wie stellt sich Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern hinsichtlich der Zahl stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen dar?
- Wer entscheidet über die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen in Rheinland-Pfalz?
- Welche Kriterien müssen für die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen erfüllt sein?
- Wie unterscheiden sich die Kriterien für die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen im Vergleich zu anderen Bundesländern?
- Wie beurteilt die Landesregierung eine Übertragung der Genehmigungsentscheidung für stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen innerorts auf die Kommunen?