Zusätzlich bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Genehmigungsverfahren für Landeplätze nach § 6 LuftVG sind derzeit in Rheinland-Pfalz anhängig?
- Wie viele regulär im Rahmen der Luftrettung genutzten Landeplätze erfüllen die Vorgaben nach § 6 LuftVG derzeit nicht?
- Wie viele Flugbewegungen sind auf den Landeplätzen nach § 6 LuftVG in den Jahren 2020, 2021 und 2022 insgesamt zu verzeichnen gewesen?
- Wie bewerten Sie die Fähigkeiten der Luftrettung und Landeplätze in Rheinland-Pfalz bei möglicherweise im Zusammenhang mit der derzeit auf Bundesebene anstehenden Krankenhausreform steigendem Bedarf von sekundären Transportflügen von Patientinnen und Patienten (sogenannten Ambulanzflügen) und 24/7-Transportflügen?