Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie ist der Gebäudetyp E definiert?
- Für welche Vorhaben eignet sich Bauen im Sinne des Gebäudetyps E, nach Einschätzung der Landesregierung?
- Welche positiven Effekte können durch den Gebäudetyp E, nach Kenntnis der Landesregierung, erzielt werden?
- Wie wird, nach Kenntnis der Landesregierung, dem Verbraucherschutz (z. B. Beratungsleistung) beim Gebäudetyp E Rechnung getragen?
- Welche Änderungen müssten für Bauen im Sinne des Gebäudetyps E in der Musterbauordnung und der Landesbauordnung des Landes Rheinland-Pfalz vorgenommen werden?
- Welche nächsten Schritte sind für die Umsetzung des Gebäudetyps E geplant?
- Wie schätzt die Landesregierung das Potenzial des Gebäudetyps E in Bezug auf kostengünstiges und klimaschonendes Bauen für das Land Rheinland-Pfalz ein?