Welche Wirkung das Entgelttransparenzgesetz hat und wie es umgesetzt wird, ist Gegenstand des zweiten Berichts der Bundesregierung. In dem Bericht wird auch die Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten thematisiert. Zu den Ergebnissen des Berichts und den daraus geschlussfolgerten Konsequenzen auch mit Blick auf die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie bitten wir die Landesregierung um Berichtserstattung.
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss