Initiative Anfrage

Bilanz und Weiterentwicklung der Onlinewache

Die Onlinewache gibt es mittlerweile in allen Bundesländern. In Rheinland-Pfalz ging die Onlinewache Anfang Dezember 2018 in Betrieb. Sie ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern flexibel von zu Hause aus oder von unterwegs Fahrrad- oder Taschendiebstähle, Internetbetrug, Fälle von Sachbeschädigung oder anderen niedrigschwelligen Delikten zur Anzeige bringen. Durch die Möglichkeit der Onlinewache können Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob sie die nächstgelegene Polizeidienststelle aufsuchen oder online Strafanzeige erstatten oder einen Strafantrag stellen. Die Resonanz aus der Bevölkerung zeigt, dass die Onlinewache rege genutzt wird. Zwischen den Jahren 2019 und 2022 wurden über 150 000 Anzeigen über die Onlinewache erstattet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung.

  1. Seit wann beteiligen sich – nach Kenntnis der Landesregierung – alle Bundesländer an der Onlinewache (bitte aufschlüsseln nach Bundesland und Jahr)?
  2. Wie hat sich die Zahl der Anzeigen über die Onlinewache in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2022 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Deliktsbereich und Erfassungsjahr)?
  3. Wie hat sich die Zahl der Anzeigen außerhalb der Onlinewache seit dem Jahr 2022 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Deliktsbereich und Erfassungsjahr)?
  4. Erfolgt die Kommunikation mit der anzeigeerstattenden Person durchgehend digital und wenn nein, welche Ausnahmen (z. B. Zeugenvernehmung) gibt es?
  5. Welche Delikte können über die Onlinewache nicht zur Anzeige gebracht werden und warum? 6. Seit wann besteht die Möglichkeit, Strafanträge in digitaler Form zu stellen?