Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie viele staatsanwaltschaftliche Verfahren wurden in den letzten fünf Jahren wegen des Umgangs mit Cannabisprodukten in geringer Menge eingeleitet?
- Wie viele Verurteilungen gab es wegen des Umgangs mit Cannabisprodukten in geringer Menge in den letzten fünf Jahren?
- Wie viele Verfahren wegen des Umgangs mit Cannabisprodukten in geringer Menge wurden in den letzten fünf Jahren gem. § 31 a BtMG eingestellt?
- Welchen Anteil haben Delikte im Zusammenhang mit Cannabis in geringen Menge gemessen an den gesamten Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis (bitte aufschlüsseln für die letzten fünf Jahre)?