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Wahlalter 16 und Wahlrecht für EU-Bürger:innen: Demokratische Teilhabe jetzt erweitern

Demokratie lebt davon, dass möglichst viele Menschen mitbestimmen können. Doch in Rheinland-Pfalz bleiben bei der Landtagswahl am 22. März 2026 weiterhin große Gruppen ausgeschlossen – obwohl sie hier leben, lernen, arbeiten, Steuern zahlen und Verantwortung übernehmen. Zwei Debatten stehen dabei im Zentrum: das Wahlalter 16 bei Landtags- und Kommunalwahlen sowie ein Wahlrecht für EU-Staatsangehörige auch bei Landtagswahlen. Die Landesregierung hat auf eine Kleine Anfrage von Carl-Bernhard von Heusinger und Fabian Ehmann konkrete Zahlen vorgelegt.

Diese Zahlen machen greifbar, worum es politisch geht: um demokratische Gleichheit, um eine moderne Verfassung – und um die Frage, ob Rheinland-Pfalz gesellschaftliche Realität endlich in Wahlrecht übersetzt. 

Was die Zahlen zeigen: Hunderttausende sind betroffen

Wahlen entscheiden über Schulen, Klimaschutz, Mobilität, bezahlbares Wohnen, innere Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Umso schwerer wiegt, wer nicht wählen darf.

Die Landesregierung beziffert die Zahl der Stimmberechtigten für die Landtagswahl am 22. März 2026 auf 2.948.100 Menschen. Grundlage ist die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 zum Stand 31. Dezember 2024. 

In der Altersgruppe 18 bis 20 Jahre sind 98.300 Personen stimmberechtigt. Das ist bereits ein Hinweis darauf, wie relevant die jüngeren Jahrgänge für die demokratische Willensbildung sind – und wie groß der Einschnitt ausfällt, wenn 16- und 17-Jährige ausgeschlossen bleiben.

Denn laut Landesregierung können rund 64.000 16- und 17-Jährige in Rheinland-Pfalz an der Landtagswahl am 22. März 2026 nicht teilnehmen, weil eine Absenkung des Wahlalters in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt wurde. Die Größenordnung entspricht ungefähr den Wahlberechtigten bei der Landtagswahl in der Stadt Kaiserslautern.

Gleichzeitig geht es beim Thema Wahlrecht um Menschen, die dauerhaft in Rheinland-Pfalz leben, aber wegen ihrer Staatsangehörigkeit nicht an Landtagswahlen teilnehmen dürfen: Bei Einführung eines Stimmrechts für Unions-Bürger bei Landtagswahlen könnten nach heutigem Stand 207.804 in Rheinland-Pfalz lebende Betroffene an der Wahl am 22. März 2026 teilnehmen. Als Stichtag wurde der 22. Dezember 2025 genannt (unter Bezug auf die Sesshaftigkeitsvoraussetzung). 

Diese Größenordnung ist politisch nicht „Randthema“. Zum Vergleich: Mainz hat rund 160.000 Wahlberechtigte. Allein die potenziell betroffenen EU-Staatsangehörigen in Rheinland-Pfalz liegen damit deutlich darüber – es geht also um demokratische Teilhabe in einer Dimension, die ganze Großstädte umfasst.

Wahlalter 16: Moderne Demokratie braucht eine moderne Verfassung

Die Debatte um das Wahlalter ist keine Symbolfrage. Sie berührt ein Kernversprechen demokratischer Politik: Wer von politischen Entscheidungen betroffen ist, soll eine Stimme haben.

Carl-Bernhard von Heusinger, Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion, bringt die Zielrichtung klar auf den Punkt:
„Ein moderner Staat braucht ein modernes Wahlrecht in einer modernen Verfassung. Wir GRÜNEN wollen das gezielt angehen und werben dafür, dass möglichst viele Menschen an der Demokratie teilhaben dürfen.“

Rheinland-Pfalz steht dabei nicht im luftleeren Raum. In elf Bundesländern gilt das Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen, in acht Bundesländern auch bei Landtagswahlen. Und besonders relevant: Selbst in CDU-geführten Ländern ist das längst gelebte Praxis – etwa in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Berlin, wo Wahlalter 16 sowohl kommunal als auch auf Landesebene gilt.

Von Heusinger knüpft genau daran an und verbindet Reformwillen mit einer klaren Diagnose des politischen Problems:
„16- und 17-jährige dürfen bei Europawahlen bereits wählen. Wir streben das auch für Kommunal- und Landtagswahlen an. Dafür wollen wir die Verfassung ändern. Auch nach der Wahl wird nach aller Voraussicht gelten: Wenn die CDU ihre Blockade aufgibt, können wir das sofort umsetzen.“

Entscheidend ist: 64.000 junge Menschen bleiben bei der Landtagswahl 2026 außen vor. Das ist kein abstrakter Wert, sondern bedeutet konkret: Zehntausende, die sich in Schulen, Vereinen, Jugendparlamenten, Ausbildungsbetrieben und Initiativen einbringen, dürfen über die Politik ihres Landes nicht mitentscheiden.

In vielen Kommunen und Bundesländern ist zudem sichtbar: Junge Menschen wählen nicht „leichtfertiger“ – sie nehmen Demokratie ernst, wenn man sie ernst nimmt. Wer früh wählen darf, kann demokratische Beteiligung als Normalität erlernen. Das stärkt langfristig auch das Vertrauen in Institutionen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von Heusinger formuliert den Anspruch deshalb auch als Aufholauftrag:
„In vielen anderen Bundesländern – auch CDU-geführten – ist das Wählen ab 16 erfolgreich gelebte Realität. Rheinland-Pfalz sollte endlich nachziehen. Dafür muss die CDU im Land endlich raus aus ihrer Schmollecke.“

EU-Staatsangehörige: Wer hier lebt, sollte das Land mitgestalten können

Rheinland-Pfalz ist ein Einwanderungsland – und eine europäische Region im Herzen der EU. Viele Menschen mit EU-Pass leben dauerhaft hier, arbeiten hier und tragen zum Gemeinwohl bei. Trotzdem endet ihre demokratische Mitbestimmung bisher oft dort, wo Landespolitik beginnt.

Fabian Ehmann, europapolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, beschreibt die gesellschaftliche Realität, die hinter dieser Debatte steht:
„Unser Land hat sich seit seiner Gründung vor fast 80 Jahren massiv verändert - auch durch Einwanderung. Wir wollen deshalb die politische Teilhabe für jene Menschen ausweiten, die dauerhaft in Rheinland-Pfalz leben.“

Die Landesregierung nennt für die Landtagswahl 2026 eine Zahl, die die Tragweite deutlich macht: 207.804 EU-Staatsangehörige in Rheinland-Pfalz könnten bei einem entsprechenden Wahlrecht an der Landtagswahl teilnehmen. Das ist weit mehr als eine „kleine Gruppe“. Und es sind Menschen, die oftmals seit Jahren in ihren Gemeinden verwurzelt sind.

Ehmann konkretisiert:
„Über 200.000 EU-Staatsbürger leben in Rheinland-Pfalz – viele von ihnen dauerhaft. Sie arbeiten hier, zahlen Steuern, haben Kinder. Auch sie sollten unser Land mitgestalten dürfen.“

Politisch ist dabei zentral: Das kommunale Wahlrecht ist für EU-Staatsangehörige in Deutschland seit über 30 Jahren geöffnet. Die demokratische Logik dahinter ist anerkannt – es ist ein bewährter Standard europäischer Gleichberechtigung im Alltag der Kommunen. Der nächste Schritt wäre, diese Teilhabe konsequent auch auf Landesebene weiterzuentwickeln.

Von Heusinger formuliert den Auftrag dafür ausdrücklich als bundespolitisches Thema:
„Wir werden uns auf Bundesebene weiter dafür stark machen, dass EU-Staatsangehörige künftig auch bei den Landtagswahlen wählen dürfen. Das kommunale Wahlrecht wurde schon vor über 30 Jahren für diese Menschen geöffnet. Es ist an der Zeit, die demokratische Teilhabe der dauerhaft hier lebenden Menschen weiter zu verbessern.“

Während das Wahlalter 16 in Rheinland-Pfalz eine Verfassungsänderung im Land erfordert, berührt das Wahlrecht für EU-Staatsangehörige bei Landtagswahlen die bundesrechtliche Ebene. Beides ist jedoch politisch gestaltbar – wenn der Wille da ist, Demokratie zu modernisieren statt sie zu verwalten.

Was jetzt politisch zu tun ist

Die vorliegenden Daten zeigen, wie dringend Reformen sind – und wie konkret ihre Wirkung wäre. Es geht nicht um Theorie, sondern um realen Ausschluss von Menschen, die in Rheinland-Pfalz leben und von Landespolitik betroffen sind.

Die zentralen Hebel:

  • Wahlalter 16 für Kommunal- und Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz: politisch möglich, in vielen Ländern längst umgesetzt; im Land ist dafür eine Verfassungsänderung erforderlich.
  • Weiterentwicklung der demokratischen Teilhabe für EU-Staatsangehörige: kommunal seit Jahrzehnten Realität, für Landtagswahlen ein Reformprojekt auf Bundesebene, das die Lebensrealität von über 200.000 Menschen in Rheinland-Pfalz betrifft. 

Eine moderne Demokratie nimmt die gesellschaftliche Realität ernst: dass Jugendliche früher Verantwortung übernehmen und politische Urteilsfähigkeit entwickeln – und dass europäische Nachbarinnen und Nachbarn längst Teil unseres Alltags sind. Wir wollen unsere Demokratie so weiterentwickeln, dass Beteiligung nicht zurückbleibt.

FAQ

Nein. Laut Landesregierung können rund 64.000 16- und 17-Jährige bei der Landtagswahl am 22. März 2026 nicht teilnehmen.

Für die Landtagswahl am 22. März 2026 nennt die Landesregierung 2.948.100 Stimmberechtigte.

Nach heutigem Stand könnten 207.804 in Rheinland-Pfalz lebende Unions-Bürger bei der Landtagswahl am 22. März 2026 teilnehmen.

Ja. In elf Bundesländern gilt Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen, in acht auch bei Landtagswahlen. Auch mehrere CDU-geführte Länder haben es bereits eingeführt - aber in Rheinland-Pfalz blockiert die CDU.