Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage unserer Abgeordneten Josef Winkler und Lisett Stuppy zur Situation der Hebammen zeigt, dass Gesundheitsminister Clemens Hoch keinen strukturellen Versorgungsengpass sieht. Seine Antwort verweist darauf, dass keine Beschwerden von Schwangeren oder Wöchnerinnen vorlägen.
Wir bewerten die Lage anders. Fehlende Beschwerden und formale Abfragen reichen nicht aus, um die tatsächliche Versorgungslage realistisch zu bewerten. Denn jene Familien, die nach langer Suche nach einer Hebamme einfach aufgeben, tauchen mit dieser Erfahrung in keiner Statistik auf. Gleichzeitig berichten die Hebammen über grundsätzliche Probleme bei ihrer Finanzierung. Dass die Landesregierung aus ihrer Datengrundlage keinen zusätzlichen Handlungsbedarf ableitet, halten wir deshalb für zu kurz gegriffen. Denn selbst in der Antwort wird eingeräumt, dass die Nutzbarkeit der bereits vorliegenden Daten weiterentwickelt werden kann.
Strukturelle Probleme ernst nehmen statt Lücken nur statistisch zu betrachten
Gute Geburtshilfe und verlässliche Hebammenversorgung sind keine Nebensache, sondern Teil einer starken sozialen Infrastruktur. Gerade in der Vor- und Nachsorge zeigt sich, ob Familien im Alltag wirklich unterstützt werden. Hier wird die politische Aufgabe konkret, tatsächliche Engpässe frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Hinzu kommt, dass der neue Hebammenhilfevertrag seit dem 1. November 2025 in Kraft ist und sowohl klinisch als auch außerklinisch tätige freiberufliche Hebammen betrifft. Insbesondere Beleghebammen erleiden laut Hebammenverband deutliche finanzielle Einbußen und kündigen in großer Zahl ihre Tätigkeit auf. Auch freiberufliche Hebammen, die Kurse (z.B. zur Geburtsvorbereitung oder Rückbildung) anbieten, seien betroffen, da diese keine Ausfallgebühren mehr verlangen dürfen. Die Landesregierung hat auf Bundesebene bereits ihre Sorge über mögliche negative Auswirkungen des neuen Vertrags zum Ausdruck gebracht. Die Lage in Rheinland-Pfalz kann in unseren Augen nicht unabhängig vom Hebammenhilfevertrag betrachtet werden.
Niederlassungsförderung für Hebammen jetzt einführen
Um die Situation der Hebammen in Rheinland-Pfalz und damit die Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt flächendeckend zu stärken, wollen wir GRÜNEN deshalb eine Niederlassungsförderung einführen.
Gerade in strukturschwachen Regionen brauchen wir einen echten Anreiz, damit Hebammen sich niederlassen oder in ihren Beruf zurückkehren. Eine pauschale Niederlassungsförderung für Hebammen wirkt flächendeckend und unbürokratisch. Konkret schlagen wir 5.000 Euro einmalig bei Neuansiedlung oder Wiedereinstieg und 10.000 Euro bei der Gründung oder Erweiterung eines hebammengeführten Geburtshauses vor.
Wir GRÜNEN wollen eine Niederlassungsförderung für Hebammen seit Jahren. Sie stand bereits im letzten Wahlprogramm und im Koalitionsvertrag. Jetzt ist es höchste Zeit, die Förderung endlich umzusetzen. Andere Bundesländer wie Bayern oder Hessen haben die Förderung längst. Rheinland-Pfalz darf nicht hinterherlaufen, wenn es darum geht, wichtige Fachkräfte im Land zu halten.
Hintergrund: Was das Land jetzt schon tut
Neben einer Niederlassungsförderung hatte sich die Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf Unterstützung für Hebammenzentralen und hebammengeleitete Kreißsäle geeinigt. So wurden sechs hebammengeleitete Kreißsäle im Land mit jeweils 30.000 Euro gefördert. Eine Förderung erhalten außerdem Hebammenzentralen an den Standorten Trier, Mainz, Daun, Hachenburg und Kirchen sowie Simmern. Solche Hebammenzentralen sind ein wichtiger Faktor für die regionale Vernetzung der Hebammen und erleichtern die Terminvermittlung.
Hinzu kommen zusätzliche finanzielle Mittel für Geburtshilfeabteilungen in Krankenhäusern. Die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz wird mit knapp 5,8 Millionen Euro gefördert; 225.000 Euro davon werden 2026 auf vier Geburtshilfen verteilt, die im Beleghebammensystem arbeiten. Auch die Ausbildung von Hebammen wird ausgebaut: Der Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft in Ludwigshafen besteht seit dem Wintersemester 2021/2022, in Mainz seit dem Wintersemester 2023/2024 mit 30 Studienanfängerplätzen; ein gemeinsamer Masterstudiengang ist zum Sommersemester 2027 geplant.
Diese Schritte sind wichtig und richtig. Sie ersetzen aber nicht die gezielte Unterstützung freiberuflicher Hebammen bei Neuansiedlung, Wiedereinstieg oder beim Aufbau hebammengeführter Geburtshäuser. Genau diese Lücke wollen wir mit einer pauschalen Niederlassungsförderung schließen.
Hier geht es zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Josef Winkler und Lisett Stuppy: 14267-18.pdf