Flutkatastrophe an der Ahr: keinerlei Grundlage für Rücktrittsforderungen
„Für Rücktrittsforderungen an die ehemalige Landesumweltministerin und den amtierenden Staatssekretär fehlt jegliche sachliche Grundlage. Der Untersuchungsausschuss hat bereits bestätigt, dass die wichtigen Informationen des Landesamts für Umwelt vor Ort in den Landkreisen vorlagen – auch im Landkreis Ahrweiler. In die Zuständigkeiten der Katastrophenschutzbehörden konnte und durfte das Umweltministerium nicht eingreifen. Die Ministerin und ihr Staatssekretär hatten zudem aufgrund der Rückmeldungen die Gewissheit, dass die Einsatzkräfte vor Ort alarmiert sind. Auch dies hat der Untersuchungsausschuss bereits bestätigt.“