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Abschaffung von §219a: Selbstbestimmungsrecht der Frauen stärken und straffreie Beratung ermöglichen
Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauen hat heute die Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung des §219a StGB diskutiert. Das Bundeskabinett hat Anfang März den Weg dafür freigemacht. Ziel ist es, die sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Die frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Lisett Stuppy, erklärt dazu:

Florian Sparwasser
Pressesprecher
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