Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Buchstaben- und Zahlenkombinationen hat Rheinland-Pfalz nach § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV festgelegt?
- Wie häufig erfolgt eine Aktualisierung der Liste solcher Kfz-Kennzeichen (bitte aufschlüsseln nach Datum)?
- Wie werden kommunale Zulassungsstellen sensibilisiert, um problematische Buchstaben- und Zahlenkombinationen zuerkennen?
- Wie häufig erfolgt ein Austausch über festgelegte problematische Kfz-Kennzeichen mit anderen Bundesländern sowie dem Bund?
- Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit einer bundeseinheitlichen Lösung, bei der die Bundesländer zusammen mit dem Bund eine abschließende und bundesweit geltende Liste mit problematischen Autokennzeichen erstellen?
- Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung solcher problematischer KfZ-Kennzeichen?