„Das neue Landeswassergesetz ist Teil eines gelungenen Gesamtpakets für die Klimaanpassung in Rheinland-Pfalz – gemeinsam mit dem 7-Punkte-Plan, dem innovativen Zukunftsplan Wasser und unserem erfolgreichen Förderprogramm Aktion Blau Plus. Rheinland-Pfalz hat aus der Katastrophe im Ahrtal gelernt: Die Gesetzesnovelle setzt wichtige wissenschaftliche Empfehlungen aus der Enquete-Kommission in konkretes Handeln um. Wir nehmen die neuen Realitäten ernst und machen das Land widerstandsfähiger gegen die Klimakrise.
Gesetzlich verankerte Gewässerrandstreifen mit einer Breite von fünf Metern beugen Verklausungen an Brücken vor, die die Katastrophe im Ahrtal verschlimmert hatten. In diesen Bereichen darf ohne bereits bestehende Baugenehmigung nichts neu gebaut und nichts mehr gelagert werden. Die gesetzliche Verankerung von Sturzflutgefahrenkarten sowie die direkte Ausweisung von Überschwemmungsgebieten stärken nicht nur die Hochwasservorsorge, sondern geben auch den Kommunen und den Menschen Orientierung. Durch die Planungs- und Genehmigungsvereinfachung von naturnahen Maßnahmen wie dem Anlegen von Mulden im Wald sorgen wir für mehr Wasserrückhalt in der Fläche, fördern die Neubildung von Grundwasser und verringern die Spitzen von Hochwasserereignissen.
Auch die Sicherung des Trinkwassers in Zeiten der Klimakrise haben wir fest im Blick. Die Träger der Wasserversorgung sollen die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über die Verfügbarkeit von Wasser informieren. Kommt es zu Engpässen, sollen sie gezielt temporäre Maßnahmen ergreifen und beispielsweise das Beregnen des Rasens aus der öffentlichen Trinkwasserleitung untersagen.“