Presse

Kein Geld für Verfassungsfeinde: GRÜNE Fraktion begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Der Verfassungsgerichtshof hat heute festgestellt, dass das in der letzten Wahlperiode novellierte Abgeordneten- und Fraktionsgesetz verfassungsgemäß ist. Mit der Gesetzesnovelle waren Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen eingeführt worden. Dazu erklärt Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Wir begrüßen, dass der Verfassungsgerichtshof die im Landtag getroffenen Vorkehrungen als rechtmäßig einstuft. Das Gericht hat klargestellt: Ein Parlament darf sich schützen, ohne die Freiheit des Mandats zu verletzen. Die AfD hat versucht, sich den Zugang zu Verfassungsfeinden im Parlament auf Staatskosten zu erstreiten. Das ist gescheitert. Das rheinland-pfälzische Modell ist rechtssicher und praktikabel. Angesichts der aktuellen Herausforderungen sollten sich andere Bundesländer genauso schützen.“