Sexualisierte Gewalt endet nicht mit der Tat; sie wirkt oft als lebenslanger Ballast. 2024 wurden 18.000 Fälle ausermittelt. L, laut WHO ist die Dunkelziffer jedoch weitaus höher: jährlich erleben eine Million Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt in Deutschland, statistisch 1 – 2 pro Schulklasse. Das Land Rheinland-Pfalz will diesen Zahlen etwas entgegensetzen und entwickelte den Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Rund 180 Fachkräfte erarbeiteten im Pakt gegen sexualisierte Gewalt 40 Handlungsempfehlungen gemeinsam mit dem bundesweit ersten Betroffenenrat. Mit der oder dem Landesbeauftragten wird eine zentrale Forderung aus dem Pakt umgesetzt, für die sich insbesondere auch der Betroffenenrat stark gemacht hat. „Die oder der Landesbeauftragte wird klare Aufgaben haben: Das Thema aus der Tabuzone holen. Öffentlich aufklären. Betroffenen eine Stimme geben. Und die Maßnahmen der Landesregierung koordinieren – für mehr Präventionsarbeit, frühestmögliche Intervention und eine individuelle Nachsorge“, sagte Lisett Stuppy, Abgeordnete der GRÜNEN Landtagsfraktion.
Was regelt das Landesgesetz?
Das Landesgesetz schafft eine Landesbeauftragtenstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die Stelle arbeitet eng mit der Landesregierung, bleibt aber weisungs-unabhängig. Sie ist beim Familienministerium angesiedelt, ressortübergreifend tätig und wird gemeinsam mit dem Betroffenenrat besetzt. Ziel ist, das Thema aus der Tabuzone zu holen, die Öffentlichkeit zu informieren, Betroffenen eine Stimme zu geben und staatliches Handeln für Prävention, Intervention und Nachsorge zu bündeln.
Warum braucht Rheinland-Pfalz die Beauftragtenstelle?
Die Dimension des Problems ist groß: 18.000 erfasste Fälle 2024; circa eine Million betroffene Kinder und Jugendliche pro Jahr in Deutschland. Hinter jeder Zahl steht individuelles Leid. Mit der Beauftragtenstelle entsteht ein unabhängiger Anker, der Schutz stärkt, Betroffenenperspektiven einbindet und Maßnahmen konsequent zusammenführt.
Wie geht es in RLP weiter?
Die Beauftragtenstelle ist ein wichtiger Schritt, weitere Vorhaben werden folgen. Bereits in Planung sind verpflichtende Schutzkonzepte in allen Schulen spätestens bis zum Schuljahr 28/29. Zugleich ist weiterhin viel Arbeit zu tun: kindgerechter Schutz in Gerichts- und Behördenverfahren ausbauen, besserer Umgang mit sexualisierter Gewalt im Netz sowie mehr Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften und Ehrenamtlichen, um nur einige Beispiele zu nennen. „Jedes Kind, jeder Jugendliche hat das Recht, sicher aufzuwachsen – frei von Gewalt, frei von Angst. Das ist Kinderrecht!“, sagte Lisett Stuppy.