Carl-Berhard von Heusinger beschreibt das Gesetz als dritten großen Schritt nach der Gründung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz und der Einrichtung eines 24/7-Lagezentrums. Die Empfehlungen von Enquetekommission und Untersuchungsausschuss hätten gezeigt, dass Rheinland-Pfalz strukturell und rechtlich nachschärfen müsse. „Mit dem neuen Gesetz übernimmt das Land mehr Verantwortung“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer. Die bisherige Rechtsaufsicht werde im Katastrophenfall zu einer Auftragsverwaltung und Staatsaufsicht ausgeweitet.
Was ändert sich mit dem Brandschutzgesetz?
Ein zentraler Punkt ist für von Heusinger die Einführung hauptberuflicher Brand- und Katastrophenschutzinspektorinnen und -inspektoren. Das verbessere die Koordination und Professionalität auf kommunaler Ebene spürbar und entlaste zugleich das Ehrenamt. Gerade in Ausnahmesituationen zeige sich, wie wichtig ein gutes Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamt sei. Die Reform stärke deshalb beide Seiten und solle für verlässliche Strukturen im Einzelfall und im Einsatzfall sorgen.
Warum setzt das Gesetz auf Verlässlichkeit und Flexibilität?
In der Debatte verteidigt von Heusinger die Neuregelung der Gesamtleitung im Katastrophenfall. Im Regelfall übernehme das Land die Einsatzleitung, zugleich bleibe Raum für Situationen, in denen die Leitung vor Ort eine Lage eigenständig bewältigen könne. „Wir haben Verlässlichkeit und Flexibilität“, sagt er. Eine starre Muss-Regelung werde der Realität nicht gerecht. Alle Einsatzlagen seien wachsende Lagen, deshalb brauche es Klarheit in der Zuständigkeit und zugleich Handlungsspielraum vor Ort.
Welche weiteren Punkte hebt Carl-Bernhard von Heusinger hervor?
Auch die Anhörung habe nach seinen Worten deutlich gemacht, dass Rheinland-Pfalz eine landesweite Strategie für Risiko- und Krisenkommunikation braucht. „Denn Klarheit rettet Leben“, sagt von Heusinger, der für Innenpolitik spricht. Vorschläge aus der Praxis seien mit dem Änderungsantrag übernommen worden, etwa klare Definitionen oder ein zusätzlicher Sitz für den Landesfeuerwehrverband im Landesbeirat. Die GRÜNE Fraktion werde dem Gesetzentwurf zustimmen, weil er Lehren aus der Vergangenheit aufgreife und den Katastrophenschutz dauerhaft stärke.