Ebenso wie im Offenland müssen bei Planungen im Wald im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Auswirkungen auf die Umwelt geprüft und vermeidbare Eingriffe ausgeglichen werden. Außerdem müssen waldrechtliche Belange Berücksichtigung finden. Im Landeswaldgesetz sind Vorschriften zu Ersatzaufforstungen oder Ausgleichsmaßnahmen bei der Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsform festgeschrieben. Ich frage die Landesregierung:
- Wie hat sich die Waldfläche in Rheinland-Pfalz von 2007 bis 2017 verändert?
- Sollte sich die Gesamtwaldfläche seit 2007 reduziert haben: Welche Ursachen, d. h. konkurrierende Nutzungsformen (beispielsweise Baugebiete, Gewerbegebiete, Verkehrswege etc.) sind darin begründet?
- Seit welchem Jahr erfolgt die Windenergienutzung im Wald in Rheinland-Pfalz?
- Unter welchen Bedingungen darf ein Flächeneingriff (z. B. Straßenbau) in den Wald ausgeführt werden und welche Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen sind zu leisten?
- Welchen bundes- und landesrechtlichen Regelungen unterliegt das Genehmigungsverfahren für den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen in Waldgebieten und wie haben diese sich in den letzten Jahren verändert?
- In welcher Größenordnung gingen Waldflächen durch den Bau und Betrieb von Wind energieanlagen seit Beginn der Windenergienutzung im Wald verloren?
- Welche Möglichkeiten zur Erhöhung des ökologischen Wertes (Aufwertungsmaßnah men) einer Waldfläche bestehen?