Der grüne Wasserstoff soll laut Plänen der Bundesregierung nur zum Teil aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Um den zukünftigen Bedarf zu decken, wird der überwiegende Teil der Wasserstoffnachfrage laut Einschätzung der Bundesregierung importiert werden müssen und kann nicht nur mit der lokalen Erzeugung von grünem Wasserstoff bedient werden. Zum gleichen Termin hat das Bundeskabinett den überarbeiteten Nationalen Energie- und Klimaplan verabschiedet, mit dem der EU-Kommission die EU-Energieziele Deutschlands bis 2030 gemeldet werden sollen. Vorgesehen ist darin ein Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf lediglich 30 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs im Jahr 2030. Wir fragen die Landesregierung:
- Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung im Hinblick auf den Klimaschutz den vom Landtag (Drucksache 17/11951) geforderten Aufbau einer vorrangigen Versorgung mit grünem Wasserstoff verfolgen?
- Für welche konkreten Zwecke sollten aus Sicht der Landesregierung die Konjunkturhilfen zur Entwicklung bzw. Nutzung von grünem Wasserstoff genutzt werden?
- Wie bewertet die Landesregierung die vom Bundeskabinett verabschiedete Nationale Wasserstoffstrategie und das Klimaschutzpaket im Hinblick auf die dort bekundete Absicht, die Erzeugung von klimaneutralem Wasserstoff von der auch für Rheinland- Pfalz relevanten EEG-Umlage freizustellen?
- Wie bewertet die Landesregierung den überarbeiteten Nationalen Energie- und Klimaplan der Bundesregierung, der am 10. Juni 2020 an die EU-Kommission geschickt wurde, mit Blick auf den für die Wasserstoffentwicklung notwendigen Ausbauplan für die erneuernaren Energien auch im Hinblick auf Rheinland-Pfalz?