Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung die Pflicht zur politischen Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue vor dem Hintergrund der zunehmenden politischen Polarisierung?
- Wie bewertet die Landesregierung diese Pflichten insbesondere bei Lehrkräften?
- Wie bewertet die Landesregierung diese Pflichten im Hinblick auf Polizistinnen und Polizisten?
- Wie bewertet die Landesregierung diese Pflicht im Hinblick auf Richterinnen und Richter?
- Wie lauten in Rheinland-Pfalz die rechtlichen Rahmenbedingungen, um den Beamtenstatus zu verlieren?
- Sind der Landesregierung weitere Fälle in Rheinland-Pfalz bekannt, in denen Beamtinnen und Beamte aufgrund der Verletzung ihrer Pflichten zur politischen Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurden?
- Wie laufen die rechtlichen Schritte zur Entlassung aus dem Beamtenstatus ab?