Ich frage die Landesregierung:
- In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2016 von der Stiftung für Natur und Umwelt Ersatzzahlungen gemäß § 7 Abs. 5 vereinnahmt (aufgeschlüsselt nach Jahren und der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde – Kreise/Städte)?
- Welche naturschutzfachlichen Projekte wurden mithilfe dieser Ersatzzahlungen in diesen Zeiträumen entwickelt und umgesetzt (aufgeschlüsselt nach Jahren, Kosten der Projekte und der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde – Kreise bzw. Städte)?
- Welche Projekte sind derzeit in Planung und werden in den nächsten Jahren umgesetzt (aufgeschlüsselt nach Jahren und der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde – Kreise/Städte)?
- In welchen Gebietskörperschaften musste bisher die „Drei-Jahres-Regelung“ angewendet werden bzw. zeichnet sich diese ab?
- Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Umsetzung und Praxis des § 7 Abs. 5 LNatSchG?