„Verbindungen von Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags zur NPD und anderen rechtsextremen Parteien und Gruppierungen“. Begründung: Als Grund für den Ausschluss eines Abgeordneten aus der AfD-Fraktion werden seine Verbindungen zu NPD-Mitgliedern genannt. Die NPD wurde vom Bundesverfassungs-gericht als verfassungsfeindlich eingestuft. In ihren Reihen wird unverhohlen eine ras-sistisch definierte „Volksgemeinschaft“ propagiert. Über Enthüllungen von Journalistinnen und Journalisten sowie Diskussionen aus so-zialen Netzwerken werden weitere Verbindungen von AfD-Abgeordneten zur NPD und anderen rechtsextremen Gruppierungen offengelegt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung, wie sie diese Nähe der AfD zu Parteien wie der NPD bewertet.
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss