Der Landtag stellt fest: Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz versorgen die Menschen im Land flächendeckend auf einem hohen Niveau. Jeden Tag, rund um die Uhr, werden Patientinnen und Patienten mit oft lebensbedrohlichen Erkrankungen gut versorgt. Gerade für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz sind zudem die Notfallversorgung bei zeitkritischen Erkrankungen und ein abgestuftes Versorgungssystem von Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung sicherzustellen. Auch in der Zukunft muss die Krankenhausplanung des Landes die Grundlage für den zeitgemäßen Beitrag des stationären Sektors zur Sicherung einer wohnortnahen und hochwertigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz schaffen. Im Mittelpunkt der Krankenhausplanung und somit auch der Krankenhausfinanzierung in Rheinland- Pfalz stehen somit die stationär akutbehandlungsbedürftigen Bürgerinnen und Bürger. Die Rechtsgrundlagen der Krankenhausplanung sind im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und im Landeskrankenhausgesetz (LKG) in der aktuellen Fassung enthalten. Zweck des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen (§ 1 Abs. 1 KHG). Mit dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz ist eine umfassende Krankenhausreform auf den Weg gebracht worden, die den Krankenhäusern auch in Rheinland-Pfalz insgesamt höhere finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wurde bundesweit ein Strukturfonds eingeführt. Aufgrund einer umfassenden Kofinanzierung aus Landesmitteln können den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz dadurch rund 48 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz sichert zudem unter anderem bessere Arbeitsbedingungen für das Personal, eine gut erreichbare Versorgung vor Ort sowie eine hohe Qualität durch Spezialisierung und zielt auf eine Weiterentwicklung der qualitativen Standards der Krankenhausversorgung, die Begleitung und Unterstützung des Umstrukturierungsprozesses im Krankenhausbereich sowie auf eine nachhaltige Sicherung der Betriebskostenfinanzierung ab. Und das Land Rheinland-Pfalz steht zu seiner Verantwortung für die Krankenhäuser: Der Koalitionsvertrag sieht trotz Schuldenbremse vor, dass über die Kofinanzierung des Strukturfonds hinaus die Krankenhausinvestitionen in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2020 um dann mindestens 15 Millionen Euro aufgestockt werden. Der Landtag begrüßt: – dass die Landesregierung bei der Krankenhausfinanzierung weiterhin am Prinzip der „dualen Finanzierung“ der Krankenhäuser festhält: Die Betriebskosten der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz werden von den Krankenkassen finanziert. Die Investitionskosten werden hingegen durch das Land finanziert, womit die Planungshoheit beim Land verbleibt; – dass die Krankenhäuser für das Jahr 2018 in Rheinland-Pfalz aus dem Krankenhaus-Investitionsprogramm 66 Millionen Euro für bauliche Investitionen vom Land erhalten. Dies sind drei Millionen Euro mehr als im Jahr 2016; – dass den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz auch in 2018 rund 51 Millionen Euro aus der Pauschalförderung etwa für die Anschaffung von Geräten sowie für kleinere Baumaßnahmen unbürokratisch gewährt werden; – dass die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz inklusive der Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds in 2018 mit Mitteln in Höhe von insgesamt rund 143 Millionen Euro rechnen können – 15 Millionen mehr als noch 2016 und sechs Millionen mehr als 2017; – dass mit jeder Investitionsförderung des Landes und jeder Neubaumaßnahme in der Regel Energie eingespart wird und so über eine deutliche Senkung der Betriebskosten auch die gesetzlichen Krankenkassen entlastet werden; – dass die Finanzmittel nach Bedarf verteilt werden und somit Unterfinanzierungen für kleine Krankenhäuser durch Baupauschalen verhindert werden; – dass die Landesregierung sich gemeinsam mit allen anderen Bundesländern bei der Gesundheitsministerkonferenz für eine Fortsetzung und nach Möglichkeit für eine Erweiterung des Strukturfonds des Bundes und der Länder einsetzt, um die zukünftigen Herausforderungen beim Ausbau von sektorenübergreifender Versorgung, beim Ausbau der IT-Sicherheit und der digitalen Vernetzung und dem Umbau von Krankenhausstrukturen zu bewältigen; – dass der gesetzliche Auftrag, nun auch die Qualität neben Bedarfsorientierung und Wirtschaftlichkeit als Auswahlkriterium für die Aufnahme oder den Verbleib von Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz in den Landeskrankenhausplan festschreibt. Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, – die vorhandenen Investitionsmittel sachgerecht und ausgewogen zu verteilen, nach Bedarf, Dringlichkeit und Planungsfortschritt der Maßnahme; unter Beachtung der regionalen Versorgungsgebiete und unterschiedlichen Krankenhausträgern und Regionen. Bei der Betrachtung einzelner Förderjahre sollte weiterhin in den Blick genommen werden, in welchem Umfang jeweils in der Vergangenheit Förderungen erfolgten; – eine Arbeitsgruppe mit relevanten Akteuren der Krankenhauslandschaft zu bilden, mit der Zielsetzung, den Zeitraum von Antragstellung bis zur Antragsgenehmigung von Krankenhausinvestitionsmitteln deutlich zu reduzieren und weitere bürokratische Hürden abzubauen; – die Bildung von weiteren Krankenhaus-Verbünden und weitere Maßnahmen zum Strukturwandel wie die Umsetzung von Projekten im Rahmen des Strukturfonds und die Förderung von Gesundheitszentren voranzutreiben, um die Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz auch für die Zukunft gut aufzustellen; – bei der Einführung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses in die Krankenhausplanung die Planungshoheit des Landes zu gewährleisten; – die Qualität der Krankenhausbehandlung konsequent weiterzuentwickeln, indem landeseigene Qualitätskriterien von analoger rechtlicher Qualität in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden und Maßnahmen zu fördern, die zu einer höheren Versorgungsqualität führen, wie bereits Programme und Projekte zur Schlaganfallversorgung, der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen oder der Herzinfarktversorgung. Ein erhöhter bürokratischer Aufwand ist dabei zu vermeiden; – die Krankenhausplanung auf Basis einer Bedarfsanalyse anhand der Kriterien der Erreichbarkeit, der Qualität, der Morbiditäts- und Bevölkerungsentwicklung sowie der wirtschaftlichen Tragfähigkeit auszurichten; – den stationären und den ambulanten Sektor im Gesundheitswesen stärker miteinander zu verzahnen, um damit effizientere Strukturen zu schaffen und eine optimale Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten; – zu prüfen, ob und in welcher Höhe die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz, die an der Notfallversorgung teilnehmen, einen Zuschlag erhalten können; – die Krankenhäuser auch weiterhin verstärkt beim Aufbau telemedizinischer Projekte zu unterstützen; – auch künftig einen Beitrag zu leisten, die Krankenhauslandschaft effizient zu ordnen und Überkapazitäten abzubauen. Doppelstrukturen sind zu vermeiden.
Initiative
Antrag im Plenum