Die Strafverfolgungsstatistik führt Messerangriffe nicht gesondert auf, weil diese unter verschiedene Straftatbestände fallen können (Körperverletzung, Raub, etc.). Vor diesem Hintergrund wertete das Ministerium der Justiz für den Bereich der schweren Gewaltkriminalität alle rechtskräftigen Urteile der Jahre 2013 und 2018 im Hinblick auf einen Messereinsatz aus. Wir bitten die Landesregierung insbesondere über die Ergebnisse der Auswertung um Berichterstattung.
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss