Urteil BVerfG: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß Begründung: Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als verfassungsgemäß eingestuft. Drei Privatleute und ein Autovermieter hatten gegen den Beitrag geklagt. Dies wurde weitgehend abgewiesen. Die Landesregierung wird um Berichterstattung über das Urteil und dessen Auswirkungen gebeten.
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss