Initiative Anfrage

Umsetzung der vierten Reinigungsstufe gemäß der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL)

Mit dem Inkrafttreten der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) am 1. Januar 2025 werden bestimmte Kommunen verpflichtet bis spätestens 2045 eine 4. Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen zu errichten. Betroffen sind Kläranlagen zwischen 10 000 und 150 000 EW nach einem risikobasierten Ansatz und ab 150 000 EW nach einem pauschalen Ansatz.

Gemäß Artikel 9 und 10 der Richtlinie sollen mindestens 80 Prozent der Kosten für Ausbau und Betrieb dieser zusätzlichen Reinigungsstufe von den Herstellern der entsprechenden Produkte getragen werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Schritte hat das Land Rheinland-Pfalz bereits zur Einführung der 4. Reinigungsstufe unternommen?
  2. Welche Projekte zur Einführung der vierten Reinigungsstufe gibt es in Rheinland-Pfalz (bitte nach Projekt und genehmigte Landesfördermittel aufschlüsseln)?
  3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Gesamtkosten für die Umsetzung der 4. Reinigungsstufe in den betroffenen Kommunen bis zum Jahr 2045?