Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche konkreten Maßnahmen können über die neun Programmteile der Aktion Grün gefördert werden, und welche Förderrichtlinien werden jeweils zugrunde gelegt?
- Wie werden die Kommunen und Vereine/Organisationen über die bestehenden Förderrichtlinien informiert und bei der Entwicklung von förderfähigen Projekten beraten und unterstützt?
- Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Umsetzung der einzelnen Programmteile der Aktion Grün?
- Welche Projekte der Aktion Grün wurden im Jahr 2017 in Angriff genommen, und welche Projekte werden voraussichtlich im Jahr 2018 zu erwarten sein?
- Welche Projekte der Aktion Grün werden durch weitere Fördermittel, z. B. der EU oder des Bundes, mitfinanziert?