Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Sind die vom Träger der Planung (Landesbetrieb für Mobilität) eingereichten Unterlagen vollständig im Sinne des § 17 Abs. 4 der aktuellen Fassung des Landesplanungsgesetzes?
- In welchem Umfang werden die vom Planungsträger geprüften Trassenvarianten und die bevorzugte Variante auf der Basis der aktuellen Raum- und Siedlungsstruktur dar gestellt?
- In welchem Umfang wird die Beeinflussung der aktuellen Raum- und Siedlungsstruktur von Natur und Landschaft durch die geplante Maßnahme in den eingereichten Un terlagen dargestellt?
- Welche der von den Planungen betroffenen Parteien (Gemeinden, Gemeindeverbände, Behörden, Körperschaften, Naturschutzvereinigungen usw.) haben bislang zur erneuten Behandlung der Planungen Stellung bezogen? Wie fiel ihre Bewertung aus?
- Wurden oder werden die nach § 17 Abs. 4 Landesplanungsgesetz erstellten Unterlagen und ein neuer raumordnerischer Entscheid öffentlich ausgelegt und erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen hierzu abzugeben?
- Wird es eine (neue) Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem geplanten Projekt geben, die zwischenzeitlich eingetretene neue Erkenntnisse und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt?