Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Sieht die Landesregierung das Angebot des NABU-Qualitätszeichens für Streuobstpro dukte als hilfreich für die Unterstützung von Keltereien und anderen Streuobst-Ver marktern an, und welche Bemühungen unternimmt die Landesregierung, um die Ver - wertung oder Vermarktung von getrennt erfasstem Streuobst zu unterstützen?
- Stimmt die Landesregierung der Forderung der Streuobst-Aufpreisvermarkter bei ih rem 4. Bundesweiten Treffen im Jahr 2014 in Fulda zu („Kasseler Erklärung zum Streuobstbau“), dass für eine betriebswirtschaftlich rentable Bewirtschaftung von Streuobstbeständen zum Zwecke der Verwertung des Obstes für Getränke mindestens 25 Euro pro Doppelzentner erforderlich sind?
- Stimmt die Landesregierung der Aussage aus Kreisen von Verbraucherzentralen zu, dass die Verbraucher bei Produkten mit der Bezeichnung „aus Streuobst“ bzw. „aus Streuobstwiesen“ Pestizidfreiheit erwarten?
- Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Streuobstbestände im Land ein vor dem Hintergrund der Einstufung als „stark gefährdet bis vom Aussterben bedroht“ (1 bis 2) in der im Jahr 2017 erschienenen neuen Auflage der Roten Liste gefährdeter Biotopty pen Deutschlands, und welche Informationen bzw. Bewertungen aus Rheinland-Pfalz flossen in diese bundesweite Bewertung mit ein?
- Unterstützt die Landesregierung die Zielsetzungen der Nationalen Biodiversitätsstra tegie sowie der Naturschutzoffensive 2020 des Bundesumweltministeriums, der zu folge die Fläche von Streuobstbestände um 10 Prozent zunehmen soll?
- Wie viele Tier-, Pflanzen- und Pilzarten wurden in den Streuobstbeständen des Landes nachgewiesen bzw. welche Erhebungen insbesondere von Vögeln, Insekten, Pflanzen und Pilzen, aber auch anderen Organismengruppen aus dem Land mit welchen Arten sind ihr bekannt?
- Achtet die Landesregierung vor dem Hintergrund der bundesweiten Gütebestimmun gen für Hochstamm-Obstbäume, der naturschutzfachlichen Bedeutung der Stamm höhe von mindestens 180 cm Höhe sowie der leichteren Bewirtschaftung von Streuobstbe ständen bei hoher Stammhöhe darauf, dass bei Pflanzungen als „Hochstamm“ dekla rierte Bäume auch tatsächlich mindestens 180 cm besitzen und Bäume mit niedrigerer Stammhöhe moniert oder zurückgegeben oder zumindest fachgerecht auf 180 cm ent wickelt werden?