Mit der flächendeckenden Einführung von 0,76 m Bahnsteighöhe würde das Ziel der Barrierefreiheit an Bahnhöfen ad absurdum geführt. Die Landesregierung positionierte sich in ihrem Bericht im Verkehrsausschuss gegen dieses Ansinnen und kündigte Diskussionen mit dem Bund an. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Zu welchem Ergebnis kam der Beschlussvorschlag des Arbeitskreises Bahnpolitik für die gemeinsame Konferenz der Verkehrsund Straßenbauabteilungsleiter am 29./30. März 2017 in Berlin, der darauf verwiesen hat, dass gemäß der Zielhöhenkonzepte in den vergangenen Jahren unterschiedliche Bahnsteighöhen verfolgt wurden?
- Zu welchen Ergebnissen haben die Diskussionen zwischen der Landes- und der Bundesregierung im Hinblick auf die Vereinheitlichung der Bahnsteighöhen bislang geführt?
- Wie positionieren sich, nach Kenntnis der Landesregierung, andere Bundesländer zu den Plänen der Bundesregierung?
- Welche Auswirkungen hätte eine Vereinheitlichung der Bahnsteighöhen auf die Barrierefreiheit?
- Welche finanziellen Konsequenzen wären im Falle einer flächendeckenden Vereinheitlichung zu erwarten?
- Wann kann mit einer endgültigen Entscheidung über die Einführung gerechnet werden?