Der BGH hat dieses Urteil nun aufgehoben und die Angeklagten freigesprochen. In dem Verfahren spielte die Frage eine Rolle, welche strafrechtlichen Risiken JVA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen, wenn sie Entscheidungen über Vollzugslockerungen zu treffen haben. Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten.
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss