Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Von wem (z. B. Privatpersonen, Umweltbehörden, Polizei) kommt die Mehrzahl an Anzeigen in den Phänomenbereichen Umweltkriminalität und Verbraucherschutz?
- In welchen umwelt- und verbraucherschutzrelevanten Bereichen (z. B. Natur- und Artenschutz [Bundesnaturschutzgesetz], Abfall und Entsorgung [Arzneimittelgesetz, Abfallverbringungsgesetz], Lebensmittelsicherheit, Gastronomie oder Jagdwesen) haben Strafverfolgungsbehörden, ggf. auch in Kooperation mit anderen Behörden, die Möglichkeit, anlassunabhängige Kontrollen durchzuführen?
- Zu welchem Ergebnis kam die letzte Überprüfung der zum 01. Oktober 2012 erfolgten Zusammenlegung des Kommissariats „Umwelt und Verbraucherschutz“ mit dem Kommissariat „Vermögensdelikte“ zum Kommissariat 4 „Vermögens- und Umweltdelikte/ Verbraucherschutz“?
- Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte arbeiten im Kommissariat 4 „Vermögens- und Umweltdelikte/Verbraucherschutzdelikte“ (bitte aufschlüsseln nach Polizeipräsidium)?
- Wie viele Kriminalbeamtinnen und -beamte arbeiten im Umweltdezernat im Landeskriminalamt?
- Über welche spezielle Ausstattung (z. B. Behälter für Wasserproben) verfügt das Kommissariat 4 „Vermögens- und Umweltdelikte/ Verbraucherschutzdelikte“ (bitte aufschlüsseln nach Polizeipräsidium)?
- Bestehen in Rheinland-Pfalz Netzwerkstrukturen für eine Zusammenarbeit zwischen staatlichen Kontrolleinrichtungen (z. B. Polizei, Umwelt- und Veterinärbehörden) und nicht staatlichen Akteuren (z. B. Naturschutzverbände und Biologische Stationen) im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich?