Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Möglichkeiten haben die Verantwortlichen vor Ort, um Übergangsvereinbarungen abzuschließen, und inwiefern machen sie – nach aktuellem Kenntnisstand der Landesregierung – von diesen Möglichkeiten Gebrauch?
- Wie viele Einrichtungen erhielten zum Start des KiTa-Zukunftsgesetzes eine Betriebserlaubnis, und wie viele Einrichtungen waren es zuvor (bitte nach Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)?
- Welche Fördermöglichkeiten stehen Kitas zum Ausbau zur Verfügung?