Daher frage ich die Landesregierung:
- In welchem Umfang werden Sprachfördermaßnahmen an rheinland-pfälzischen Grundschulen angeboten?
- Welche Voraussetzungen müssen für die Gewährung von Sprachfördermaßnahmenn gegeben sein?
- In welchem Umfang wurden Sprachfördermaßnahmen in den Schuljahren 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 angeboten (bitte nach Schulträgern aufschlüsseln)?
- Wie bewertet die Landesregierung die Konzeption und den pädagogischen Erfolg des Sprachförderunterrichts?
- Ist geplant die Sprachfördermaßnahmen zukünftig auszubauen bzw. die bisherige Konzeption weiterzuentwickeln?