„Reform der Grundsteuer“.
Begründung: Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Kriterien für die neue Berechnung der Grundsteuer sind der Bodenrichtwert, das Alter des Gebäudes sowie die Mietkosten. Wir bitten die Landesregierung um Berichterstattung.
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss