Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie stellt sich die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Rheinland-Pfalz dar (bitte aufschlüsseln nach kreisfreien Städten und Landkreisen)?
- Wie beurteilt die Landesregierung die Versorgung mit niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz?
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die aktuellen Wartezeiten von Patientinnen und Patienten auf psychotherapeutische Therapieplätze in Rheinland-Pfalz?
- Inwiefern trifft es zu, dass die Krankenkassen aufgrund des hohen Bedarfs an psychotherapeutischen Leistungen in begründeten Fällen die Kosten für Therapien bei nicht niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erstatten?
- Inwiefern muss aus Sicht der Landesregierung aufgrund dieser Erfahrungen die Bedarfsplanung in Bezug auf die psychotherapeutische Versorgung in Rheinland-Pfalz angepasst werden?