Ich frage die Landesregierung:
- Inwieweit unterstützt der LBM in Vertretung für das Land das derzeit laufende Planungsverfahren?
- Inwieweit kann die Landesregierung aktuell eine Aussage zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Planfeststellungsverfahrens treffen?
- Mit welchem Zeitraum rechnet die Landesregierung für die Ertüchtigung bzw. Inbetriebnahme der Strecke nach jetzigem Kenntnisstand?
- Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die Ertüchtigung bzw. Inbetriebnahme der Strecke?
- Welchen Einfluss könnten die jüngsten Änderungen an der Förderkulisse auf Bundesebene (Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III etc.) auf die Investitionskosten zur Wiederinbetriebnahme auf Landesseite nehmen?
- Mit welcher Taktung bzw. welcher Zuggattung soll nach aktuellem Planungsstand die Strecke wieder in Betrieb genommen werden?
- Welchen Einfluss könnte die geplante Inbetriebnahme der Hunsrückbahnstrecke Büchenbeuren – Hermeskeil durch das schweizerische Güterverkehrsunternehmen WRS auf die Ertüchtigung bzw. Inbetriebnahme der übrigen Strecke nehmen?