Ich frage die Landesregierung:
- Wer übernimmt in der Regel die Verantwortung für die Einrichtung und dauerhafte Pflege/Nutzung einer Kompensationsfläche?
- Wie werden Kompensationsmaßnahmen (exemplarisch – ,,best practice“) im Rahmen der Eingriffsregelung von den Unteren Naturschutzbehörden kontrolliert und geprüft?
- Wie können die Unteren Naturschutzbehörden die nachhaltige, fachgerechte Pflege/Nutzung einer Kompensationsfläche auch nach der Etablierungsphase sicherstellen?
- Für welchen Zeitraum werden Ausgleichs- oder Kompensationsflächen jeweils eingerichtet?
- Wie kann eine mehrfache Ausweisung einer Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahme auf derselben Flächen für unterschiedliche Eingriffe (Double Counting) effektiv verhindert werden?
- Welche Handhabe/Sanktionierungsmöglichkeit hat die Untere Naturschutzbehörde, um den Eigentümer/Bewirtschafter einer Kompensationsfläche zur Erfüllung einer fachgerechten Pflege/Nutzung zu bewegen?