„PCB-Belastung in Schulen“. Nach der PCB-Richtlinie des Landes Rheinland-Pfalz (Fassung September 1994) sind Sanierungsmaßnahmen zur Abwehr einer möglichen Gefahr für Leben oder Gesundheit angezeigt, wenn bei einer Aufenthaltsdauer von 24 Stunden pro Tag die Raumluftkonzentration mehr als 3 000 ng PCB/m3 Luft beträgt. Die Landesregierung wird um Berichterstattung darüber gebeten, an welchen Schulen in Rheinland-Pfalz die Grenzwerte der Raumluftkonzentration von mehr als 3 000 ng PCB/m3 Luft betragen hat.
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss