Begründung: Im März scheiterte das neue Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) im Bundesrat. Zwischenzeitlich beschloss das Bundeskabinett den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Das „OZG 2.0“ sieht unter anderem einen einklagbaren Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen, verbindliche gemeinsame Standards für Bund, Länder und Kommunen sowie den vorrangigen Einsatz von „Open-Source“ Software-Lösungen vor. Ebenfalls sind Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung des zentralen Bundeskontos (Bund-ID) vorgesehen. Die Landesregierung wird um Bericht zum aktuellen Sachstand gebeten
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss