Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welches Förderprogramm unterstützt die Kommunen und Städte bei der Installation der öffentlichen Trinkwasserspender, bzw. welche Mittel stehen hierfür bereit?
- Welche Vorrausetzungen (z. B. hohe Besucherzahlen) müssen für eine Förderung erfüllt werden?
- Welche theoretische Anzahl an Plastikflaschen könnte nach Schätzungen der Landesregierung durch die Installation von 100 öffentlichen Trinkwasserspendern eingespart werden?
- Welche Vorteile sieht die Landesregierung in dem flächendeckenden Betrieb von öffentlichen Trinkwasserspendern für den Umwelt- und Ressourcenschutz?
- Welche Vorschriften (z. B. im Bereich Hygiene oder Funktionstüchtigkeit insbesondere im Winter) müssen für den Betrieb eines öffentlichen Trinkwasserspenders beachtet werden, bzw. wer ist für die Wartungen, Instandhaltung und Überprüfung zuständig?
- Welche Kosten (z. B. für die Bereitstellung des Trinkwassers) sind mit dem Betrieb eines Trinkwasserspenders in der Regel verbunden?
- Welche Kommunen und Städte haben, nach aktuellem Kenntnisstand der Landesregierung, bereits einen entsprechenden Förderantrag gestellt, bzw. wie viele Trinkwasserbrunnen wurden bereits in den Kommunen und Städten in Rheinland-Pfalz ohne Landesförderung installiert?