Vor dem Hintergrund der Antwort der Landesregierung vom 21. Juli 2015, Drucksache 16/5331, fragen wir die Landesregierung:
- Was ergaben die vom planenden Ingenieurbüro ergänzend durchgeführeten Untersuchungen hinsichtlich einer Anpassung des Gefälles der Unterführung?
- Wurden die Pläne aufgrund dieser Untersuchung im Vergleich zum Stand Juli 2015 nochmals angepasst?
- Welche Ergebnisse erbrachte die neue Verkehrszählung des LBM, die laut Antwort der Landesregierung Ende 2015 vorliegen sollte (wir bitten um genaue Beschreibung der Ergebnisse)?
- Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Breite des Fuß-Radwegs ergaben sich aus der Zählung, und mussten deshalb ggf. die Pläne geändert werden?
- Welche spezifischen baulichen Anpassungen wurden bei der Erstellung der Ausführungsunterlagen berücksichtigt, um die Barrierefreiheit sicherzustellen?
- Belaufen sich die Kosten für den Bau der Unterführung nach wie vor auf 9,9 Millionen Euro?