Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um Berichterstattung und Beantwortung fol-gender Fragestellungen:
- Welche konkreten Instrumente, welche durch Verordnungsermächtigung nun zur Verfügung ste-hen, sieht die Landesregierung als zielgerichtet und wirksam für die Sicherung bezahlbaren Wohn-raums und die Mobilisierung von Bauland an?
- Wie kann das Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 BauGB in Gemeinden mit einem angespann-ten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB, insbesondere in Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und Trier, umgesetzt werden?
- Wie können, nach Einschätzung der Landesregierung, die Aspekte der nachhaltigen Bauleitpla-nung, Innenstadtentwicklung und sparsamen Flächennutzung mit der Umsetzung des Bauland-Mobilisierungsgesetzes vereinbar ausgestaltet werden?