Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Aufgrund welcher Auffälligkeiten bei der Untersuchung zur Beurteilung über die gesundheitliche Prognose des Anwärters/der Anwärterin durch die Amtsärztin/den Amtsarzt werden insbesondere in Hinblick auf psychische Krankheiten externe Spezialistinnen, wie der/die behandelnde Arzt/Ärztin bzw. Psychotherapeutin hinzugezogen?
- Welche Ergebnisse der individuellen Beurteilung aufgrund Anamnese, Untersuchungsbefund sowie gegebenenfalls mitgebrachter Dokumente und der Einbindung externer Spezialisten führen zu einer negativen gesundheitlichen Prognose aufgrund psychischer Erkrankungen, die eine Verbeamtung verhindern?
- Wie werden z. B. in dieser Hinsicht vergangene psychische Erkrankungen gewertet, die nicht mehr andauern?
- Inwiefern werden bei der Ausbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen auch Aspekte der psychischen Gesundheit berücksichtigt?
- Nach welchen Kriterien wird von den zuständigen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten die spezielle Eignung für den konkreten Beruf (z. B. Polizei, Lehrerin) beurteilt?