Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welche Entwicklung hat die schulische Mobilitäts- und Verkehrserziehung in Rheinland-Pfalz im Laufe der Jahre genommen?
- Welche Regelungen zur Umsetzung der Mobilitäts- und Verkehrserziehung gelten für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II?
- Wer ist für die Umsetzung verantwortlich, und welche Unterstützung erhalten die Lehrkräfte unserer Schulen u. a. durch die Polizei und die Beraterinnen und Berater für Mobilitäts- und Verkehrserziehung?
- In welchem Umfang wird spezifisches Wissen zum Thema Radverkehr, insbesondere dessen Bedeutung für den Klima- und Umweltschutz sowie sicherheitsrelevantes Verhalten entsprechend der Straßenverkehrsordnung, vermittelt?
- An wie vielen Grundschulen fand im letzten Jahr eine spezifische Radfahrausbildung statt?
- In welchem Umfang war daran die Polizei beteiligt?
- In welchem Umfang findet spezifische Radfahrausbildung an weiterführenden Schulen statt?