Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Was sind die Voraussetzungen für die Verschreibung einer Methadon -Substitutionstherapie?
- Von welchen Stellen (zentrale Ausgabe- und Beratungsstellen, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte) wird diese in Rheinland-Pfalz verschrieben, umgesetzt und begleitet?
- Wie viele dieser Stellen bzw. Ärztinnen und Ärzte gibt es in Rheinland-Pfalz, und wie sind diese regional verteilt?
- Ist deren Zahl zu- oder abnehmend?
- Wie und von wem wird eine Methadon-Substitutionstherapie psychosozial begleitet?
- Wie beurteilt die Landesregierung die Erfolgsaussichten einer Methadon -Substitutionstherapie (getrennt nach Entzugstherapie und Dauersubstitution)?
- Welche Vorteile entstehen der Gesellschaft beziehungsweise der Solidargemeinschaft durch erfolgreiche Methadon-Substitutionstherapien?