Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung die bestehenden Instrumente der Erfassung der Leerstände sowie deren Aktivierung?
- Welche Möglichkeiten gibt es für Kommunen, Leerstandskataster zu erstellen bzw. in Zusammenarbeit mit welchen Institutionen erfolgt dies?
- Unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Erstellung von Leerstandskataster, wenn ja, wie?
- Wie wird das neue Modul Leerstandserfassung beim Raum+Programm von den rheinland-pfälzischen Kommunen angenommen?
- Auf welchen rechtlichen Grundlagen können Kommunen Leerstandskataster erstellen und welche rechtlichen Fragestellungen, z. B. Fragen des Datenschutzes, sind dabei zu beachten?
- Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Kommunen über ein Leerstandskataster verfügen?
- Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse des Modellvorhabens „Martinshöhe – Innen vor Außen in der Praxis einer Ortsgemeinde“?