Auch die den Personalvertretungen bis zum 28. Februar 2021 eingeräumte Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Verfahren zu fassen sowie Sitzungen und Beschlussfassungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen soll durch Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften bis zum 28. Februar 2022 verlängert werden. Aufgrund aktueller Rechtsprechung zum Urlaubsrecht ist eine Änderung der im Landesbeamtengesetz enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur Regelung der finanziellen Abgeltung von Erholungsurlaub erforderlich. B. Lösung Der Gesetzentwurf trägt dem dargestellten Regelungsbedürfnis Rechnung
Initiative
Gesetzentwurf